Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB:


Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,00, der Restbetrag 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ist der Reisepreis zum Abreisezeitpunkt noch nicht vollständig bezahlt, behält Aktive Jugendreisen e.V. sich vor, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin unverzüglich auf Kosten des Anmelders nach Hause zu schicken oder nicht mitzunehmen.
Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Reisebedingungen anerkannt. 

Leistungen

Im Reisepreis sind die im Internet angebotenen Leistungen enthalten. Wir behalten uns Abweichungen bei einzelnen Reiseleistungen vor, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und die Gesamtdurchführung der Reise nicht erheblich beeinträchtigt.
Zustiege in Deutschland gewährleistet der Veranstalter, wenn mindestens 6 Personen den gleichen Zustiegsort wählen.Falls pro Zustiegsort nicht diese erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, wird ein alternativer Zustiegsort gewählreistet.Im Einzelfall kann dies kurzfristig erfolgen.Der Reiseteilnehmer willigt mit seiner Unterchrift ein, die Anreise zum nächst möglichen Abfahrtsort notfalls selbst zu übernehmen. Dies gilt für Hin- und Rückreise. 

Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Bei einem Rücktritt durch den Reiseteilnehmer bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnet Aktive Jugenddreisen e.V. einmalige Bearbeitungsgebühr von € 100,00. Weiter richten sich die Stornierungsgebühren nach dem Reisepreis bei folgenden Rücktrittspauschalen:

30% ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn
50% ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn
100 % ab 06. Tag vor Reisebeginn

Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den Anforderungen entspricht oder auf eine andere Reise umbuchen. Es entsteht eine Gebühr in Höhe von € 50,00. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungspauschale. Rücktritts- und Umbuchungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es gilt der Tag des Eingangs bei Aktive Jugendreisen e.V..

Rücktritt durch den Veranstalter

Die Mindestteilnehmerzahl einer Reise ist 15 Personen. Wird diese nicht erreicht, behält sich Aktive Jugendreisen e.V. vor, die Reise spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Falls die Durchführung einer Reise durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Katastrophen, Krieg) nicht vertretbar ist, erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung unter Berücksichtigung unserer Kosten. Bei geringfügigen Kostenerhöhungen behalten wir uns Preisänderungen vor.

Reiseleitung

Die Teilnehmer werden auf der Reise von geschulten Teamern betreut. Die Reiseleitung übernimmt keine Haftung bei Krankheit, Unfall, Verlust von Gegenständen. Den notwendigen Anweisungen des Teams ist Folge zu leisten. Die Teamer sind nach Rücksprache mit uns berechtigt, Reiseteilnehmer, welche die Durchführung einer Reise nachhaltig stören, bzw. eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von der Reise auszuschließen. Mehrkosten einer Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Haftung und die Aufsichtspflicht von Seiten des Aktive Jugendreisen e.V. endet mit Reiseausschluss.

Informationstreffen

Zu einigen Reiseterminen finden Informationstreffen statt, welche dazu beitragen sollen, die Mitfahrenden kennen zulernen, Fragen zu der Reise zu stellen und organisatorische Fakten zu klären. Die Einladung erhält der Teilnehmer ca. 2 Wochen vor Reiseantritt. Die Vortreffen sind für die Teilnehmer gedacht, Erziehungs- berechtigte informieren sich bitte in der Geschäftsstelle.

Versicherung

Der Reisebestätigung liegt ein Sicherungsschein bei - bitte aufbewahren. Weitere Versicherungen sind, wenn sie unter Leistungen nicht besonders aufgeführt sind, im Reisepreis nicht enthalten.

Sporterlaubnis

Mit einer Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei nicht volljährigen Teilnehmern) erlaubt dieser, dass der Teilnehmer während der Reise an sportlichen Aktivitäten (wie z.B. Mofafahren, Schwimmen, Wandern) teilnehmen darf. Bei eventuellen Einschränkungen oder einem Nichteinverständnis hat der Kunde, dies dem Büro schriftlich mitzuteilen. Das Ausleihen und Fahren von Mofas / Motorrädern bei nicht volljährigen Teilnehmern bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

Verpflegung

Die Verpflegungsleistung beginnt und endet grundsätzlich am Reiseziel! Halbpension: Frühstück, warmes Abendessen, Getränke sind nicht enthalten.

Besondere Hinweise

- Da beim Gästewechsel An- und Abreise auf einen Tag zusammenfallen, kann die notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer dazu führen, dass diese nicht sofort verfügbar sind. - Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, besteht nur dann der gesetzliche Gewährleistungsanspruch der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung und des Schadenersatzes, wenn nicht unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen. Tritt ein Reisemangel auf, muss den Teamern eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt werden. Mängelanzeigen nehmen die Teamer nur schriftlich entgegen. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem Reiseende bei Aktive Jugendreisen e.V. schriftlich geltend gemacht werden. Sie verjähren sechs Monate nach Reiseende. Aus logistischen Gründen kann es zu Umstiegen pro Strecke kommen.
Auf den Reisen machen die Teamer zu Illustrationszwecken Fotos von den Teilnehmern und Aktivitäten. Mit der Anmeldung erklären sich die Kunden zur kostenfreien Verwendung in einem Prospekt oder auf der Homepage von Aktive Jugendreisen e.V..

Eigentumsanspruch

Streng verboten sind Waffen, waffenähnlicher Besitz und Drogen jeglicher Art. Dies wird entsprechend geahndet. Die Teamer sind angewiesen, o.g. zu konfiszieren und zu vernichten. Der Eigentumsanspruch des Besitzers erlischt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg.